Berufshaftpflicht Tierarzt

Wie bei allen anderen Ärzten auch, benötigen auch Tierärzte eine entsprechende Versicherung, die sie vor Fehlern schützt. Dies ist einfach ein Muss, denn schließlich geht auch bei Tieren um Lebewesen, die den Menschen eine Menge bedeuten. Die Berufshaftpflicht beim Tierarzt, wie sie beispielsweise von der VWM Versicherungs- und Wirtschaftsmakler GmbH angeboten wird, unterscheidet sich daher nicht sonderlich von der eines Humanmediziners. Allerdings gibt es doch einige bedeutende Unterschiede, denn es wird immer noch stark zwischen einem Menschen- und einem Tierleben unterschieden.

Die Deckungssumme beachten

Bei einer Berufshaftpflicht beim Tierarzt sollte zuerst die Deckungssumme unter die Lupe genommen werden. Diese fällt für gewöhnlich deutlich niedriger aus, als dies bei einem Menschen der Fall ist. Werden bei Menschen zum Teil mehrere Millionen Euro gezahlt, sind es bei Tieren abhängig von der Art, zwischen ein paar Tausend bis zu Zehntausenden von Euro. Allerdings darf hier auch nicht pauschal bewertet werden, denn es gibt durchaus Fälle, in denen eine solche Versicherung auch wesentlich höhere Beträge absichern muss. 

Sollte zum Beispiel bei der Behandlung eines reinrassigen Zuchtpferdes oder Hundes ein Fehler unterlaufen, dann kann dies schon sehr in Geld gehen. Hier können von Besitzer ebenfalls Millionenbeträge verlangt werden. Daher sollte jeder Tierarzt seine Haftpflicht entsprechend kontrollieren. Für alle Mediziner die entsprechende Tiere behandeln gilt, dass die Deckungssumme deutlich nach oben geschraubt werden sollte.

Haftungsbeschränkungen

Anders als beim Menschen, beinhaltet eine Berufshaftpflicht für einen Tierarzt meist eine Haftungsbeschränkung. Dies bedeutet, dass der Arzt nicht für jeden Fehler unweigerlich zur Rechenschaft gezogen werden kann und es somit keine Erstattung von Seiten der Versicherung gibt. Als Beispiel kann das Einschläfern eines Tieres herangezogen werden.  

Sollte ein Tierarzt einen Hund mit scheinbar aussichtsloser Prognose von seinen Leiden erlösen, sich aber zu einem späteren Zeitpunkt herausstellen dass das Tier durch eine bestimmte Behandlung hätte gerettet werden können, kann der Arzt und vor allem die Versicherungen hier nicht zwangsläufig zur Zahlung verpflichtet sein. Der Grund liegt darin begründet, dass die meisten Tierärzte vor Ort nicht die vollständige Ausstattung besitzen, um umfangreiche diagnostische Maßnahmen in die Wege zu leiten. Hier wäre das Aufsuchen einer Tierklink erforderlich gewesen, eine Empfehlung, die aber nicht unter allen Umständen offensichtlich ist.   

Lebenslange Schadenshaftung  

Beim Menschen besteht eine lebenslange Schadenshaftung. Dies bedeutet, dass eine Versicherung für alle Kosten aufkommen muss, die einem Patienten durch einen Kunstfehler und der nachfolgenden Behandlung entstehen. Dies gilt für ein Leben lang. 

Anders sieht hier bei einer Berufshaftpflicht für einen Tierarzt aus. Hier die Haftung für nachfolgende Untersuchungen oder Behandlungen auf einen Höchstbetrag beschränkt, der von Police zu Police unterschiedlich ausfallen kann. Sollten weitere Ansprüche seitens der Halter bestehen, so müssen diese beim Tierarzt direkt angemeldet werden. In einem solchen Fall kann aber auch eine andere Einigung gefunden werden.


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