Haus verkaufen - alles, was Sie wissen sollten

Der Verkauf eines Hauses muss mit großer Sorgfalt geplant werden. Gesetzgeber und Rechtsprechung verpflichten den Verkäufer zu zahlreichen Informationen. Diese zu erbringen, ist nicht immer einfach.

 

Einfamilienhaus – Mehrfamilienhaus

Die Anforderungen an den Verkauf eines Einfamilienhauses sind andere als die beim Verkauf eines Mehrfamilienhauses.

 

Muss ein Makler beauftragt werden?

Ein Mehrfamilienhaus gilt als Kapitalanlage. Wer ein solches Haus verkaufen will, trifft auf einen hochprofessionellen Markt, der von spezialisierten Maklern beherrscht wird. Die beizubringenden Unterlagen sind vielfältig und die Wertermittlung gesetzlich mit dem Ertragswertverfahren geregelt. Dieses ist so kompliziert, dass es für Außenstehende nur schwer nachzuvollziehen ist. Der Markt für Anlageimmobilien ist nicht örtlich begrenzt. Der Anleger sucht nur selten eine Immobilie an einem bestimmten Ort, sondern lässt sich ein Objekt, das von Fachleuten als Kapitalanlage für geeignet beurteilt wird, empfehlen, wo auch immer es steht.

 

Um die Interessenten zu erreichen, muss ein Makler ansprechendes Exposé erstellt werden und den richtigen Leuten zugänglich gemacht werden. Der Verkauf eines Mehrfamilienhauses sollte stets dem professionellen Makler überlassen werden. Der Verkauf eines Einfamilienhauses läuft nach gänzlich anderen Regeln ab. Natürlich besteht auch hier die Möglichkeit, einen Makler zu beauftragen. Ein Haus selbst zu verkaufen, ist aber durchaus möglich.

 

Haus verkaufen: der erste Schritt - die Bestandsaufnahme

Immobilien werden „wie besehen“ verkauft. Dazu muss der Verkäufer einige Auskünfte geben. Verschweigt er Mängel arglistig, kann dies den Rücktritt des Käufers vom Vertrag und Schadensersatzforderungen zur Folge haben.

 

Die Bestandsaufnahme gliedert sich in drei Komplexe: bautechnische Zustand, wirtschaftliche Fragen und was genau wird verkauft? Welche Teile des Inventars bleiben nicht im oder beim Haus?

 

Der bautechnische Zustand sollte durch das Gutachten eines Bausachverständigen geklärt werden. Das Gutachten schließt für gewöhnlich eine Wertermittlung mit ein. Die wirtschaftlichen Fragen betreffen bei einem Einfamilienhaus vor allem die Belastungen im Grundbuch. In der zweiten Abteilung sind die Grunddienstbarkeiten und beschränkte persönliche Dienstbarkeiten, wie Wohn- und Wegerechte, eingetragen. Die dritte Abteilung gibt Auskunft über die Grundpfandrechte. Besteht ein Darlehen mit der Besicherung durch ein Grundpfand, Hypothek oder Grundschuld, so kann dieses beim Verkauf ohne Probleme gekündigt werden. Allerdings entstehen erhebliche Kosten. Die Bank kann für die vorzeitige Ablösung des Darlehens Schadensersatz, die Vorfälligkeitsentschädigung, verlangen.

 

Unabdingbar ist eine Inventarliste, bei der genau vermerkt ist, welche Gegenstände im Haus verbleiben, welche gegen Entgelt übernommen werden können, und welche durch die Verkäufer vor der Übergabe aus dem Haus entfernt werden. Ohne diese Inventarliste sollte keine Besichtigung durch potenzielle Käufer stattfinden. Die Vereinbarungen über das Inventar sollten Teil des notariellen Kaufvertrags werden. Besteht Einigkeit zwischen Käufer und Verkäufer, bringt der gesetzlich bei Grundstücksgeschäften vorgeschriebene Notar als Mittler zwischen den Parteien, die Vereinbarungen in Vertragsform und überwacht Abschluss und Abwicklung des Geschäfts.

 

Weiterführende Informationen hierzu können Sie beispielsweise auf der Webseite der Gille Immobilien e.K. finden.


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